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   Artikel Der formlose Mietvertrag
Der formlose Mietvertrag
Artikel (Nr.1154) wurde am 12.05.2009 veröffentlicht

Tatsächlich ist es möglich, einen Mietvertrag auch auf rein mündlicher Basis abzuschließen. Dieser hat bereits Gültigkeit, wenn alle wesentlichen Punkte (Mietdauer, Miethöhe und Mietbeginn) geklärt sind. Allerdings findet eine solche Vorgehensweise allenfalls unter Bekannten statt und auch dort wird man früher oder später einen schriftlichen Vertrag aufsetzen – und sei es nur, um es schwarz auf weiß zu haben.

Doch es gibt eine Menge guter Gründe, um von Anfang an auf einen schriftlichen Mietvertrag zu setzen. Denn gerade aus Sicht des Vermieters ist ein formloser Mietvertrag ein ziemliches Wagnis. Denn bei steuerlicher Nichtanerkennung des Mietvertrags, muss der Vermieter dessen Rechtmäßigkeit und Wahrhaftigkeit beweisen, was ziemlich schwer fallen dürfte, wenn man rein gar nichts in der Hand hat. Außerdem sind es aus Sicht des Vermieters insbesondere die Zahlungsmodalitäten, die in verbindlicher Weise festgehalten werden müssen. Schließlich ist es sein Geld, was ihm unter Umständen vorenthalten bleibt. Auch dann kann nur ein schriftlicher Mietvertrag das Fundament einer klaren Beweisführung sein.

Und nicht zuletzt entscheidet die Art des Mietvertrags – die für Dritte auch nur dann nachvollziehbar sein kann, wenn ein entsprechendes Schriftstück vorliegt – darüber, wie die genauen Modalitäten bezüglich der ordentlichen/außerordentlichen Kündigung und der planmäßigen Laufzeit beschaffen sind. Allein schon deswegen ist es für Vermieter und Mieter gleichermaßen wichtig, einen schriftlichen Mietvertrag vorliegen zu haben. Schließlich bedingt dessen Vertragsart (Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag) auch die Rechte und Pflichten des Vermieters und hat für den Mieter insbesondere hinsichtlich des Kündigungsrechts Bedeutung. So muss man zwischen befristetem und unbefristetem Mietvertrag unterscheiden.

Weitergehende Abstufungen davon sind der Indexmietvertrag und der Staffelmietvertrag. Gerade im Streitfall um den Mietvertrag ist dessen Art von juristischer Bedeutung. Steht dann Aussage gegen Aussage und es ist nicht schwarz auf weiß klar, wer im Recht ist, weil beide Seiten verschiedene Angaben bzgl. des Mietvertrags machen, dann mahlen auch die Räder der Justiz nur langsam.

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