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   Artikel Informationen zur Rürup Rente
Informationen zur Rürup Rente
Artikel (Nr.1192) wurde am 17.07.2009 veröffentlicht

Unter bestimmten Voraussetzungen und im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge sind unter anderem die Beiträge zur Rürup Rente, auch Basisrente genannt, als Sonderausgaben abziehbar. Die in den Versicherungsvertrag geleisteten Zahlungen dürfen nur für eine monatliche und lebenslange Leibrente vorgesehen sein.

Kommt es vor dem 01.01.2012 zum Abschluss einer Rürup Rente oder Basisrente, so beginnt der Rentenanspruch erst mit dem 60. Geburtstag. Schließt man den Vertrag nach dem 31.12.2011 ab, so verschiebt sich der Beginn des Rentenanspruches auf den 62. Geburtstag. Die Leistungen aus der Rürup Rente oder der Basisrente sind unter keinen Umständen vererbbar, nicht verleihbar, nicht veräußerbar und auch nicht kapitalisierbar. Seit 2005 ist es grundsätzlich so, dass man die Beiträge aus der Versicherung zusammen mit den Beiträgen aus der Basisversorgung gestaffelt als Sonderausgaben geltend machen kann. Waren es im Jahr 2005 noch 60 %, so steigt der Prozentsatz jährlich um 2 % Punkte, bis 2025 dann 100 % erreicht werden. 2008 waren das bereits schon 66 %. Maximal sind 20.000 Euro absetzbar. Jedoch verdoppelt sich diese Grenze auf 40.000 Euro bei Verheirateten, wenn die Ehepartner gemeinsam veranlagt werden.

Die Ansprüche aus der Rürup Rente oder der Basisrente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Den steuerfreien Teil legt man zu Rentenbeginn fest. Dieser wird dann lebenslang als fester Betrag festgeschrieben. Renten, die erstmalig 2005 zur Auszahlung kamen, werden dauerhaft zu 50 % versteuert. Von der ersten vollen Jahresrente werden genau genommen 50 % als Freibetrag festgeschrieben. Bis 2020 steht fest, dass es jährlich einen Anstieg um 2 % für die Versteuerung geben wird. Anschließend bis 2040 jährlich um 1 %. Erstmalig gezahlte Rürup Renten oder Basisrenten nach 2040 werden dann dauerhaft voll versteuert. Sehr empfehlenswert ist die Rürup Rente für Selbstständige, aber auch für Angestellte mit erhöhtem Einkommen. Für diese Personen ist die Riester Rente, sowie eine Betriebsrente steuerlich nicht gefördert.

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