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   Artikel Die Private Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung
Artikel (Nr.123) wurde am 28.11.2006 veröffentlicht

Freiberufler, Beamte oder Selbständige müssen eine Private Krankenversicherung abschließen. Hingegen haben Arbeiter und Angestellte dazu nur dann die Möglichkeit, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über Euro 47.250 liegt. Ansonsten werden sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Diese Regelung erfährt allerdings in der Form eine Einschränkung, dass Arbeitnehmer, welche am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, jedoch inzwischen nicht mehr die Einkommensbemessungsgrenze erreichen, weiterhin in der Privaten Krankenversicherung verbleiben können, wenn ihr Einkommen mindestens Euro 42.750 beträgt.

Die Unzufriedenheit mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist in den letzten Jahren nach verschiedenen Leistungskürzungen gewachsen. Deshalb ist die Private Krankenversicherung für manche Versicherte sehr interessant geworden, jedoch muss dabei berücksichtigt werden, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur dann möglich ist, wenn Arbeitslosigkeit eintritt oder das Einkommen unter die Bemessungsgrenze fällt.

Viele Versicherte erreichen natürlich diese Bemessungsgrenze ohnehin nicht. Hier bietet die Private Krankenzusatzversicherung die Möglichkeit, auch als gesetzlich Versicherter die Vorteile einer privaten Absicherung zu erhalten. Der Umfang dieser Absicherung ist dabei frei wählbar.

Für den Wechsel in die Private Krankenversicherung müssen natürlich schon erhebliche Vorteile sprechen. Meistens wird erwartet, dass der Versicherungsumfang und die Leistungen erheblich über denen der GKV liegen. Aber die Private Krankenversicherung (PKV) kann durchaus auch finanziell interessant sein, es sind sogar Einsparungen bis zu Euro 2.000 möglich. Den Versicherungsumfang kann jeder frei wählen, jedoch birgt dies natürlich auch die Gefahr, auf grundsätzlich erforderliche Bestandteile des Versicherungsumfanges zugunsten niedrigerer Beiträge zu verzichten. Möchte man Beitragskosten sparen, ist es ratsam, die Zuzahlung eines Eigenanteils zu vereinbaren oder das von vielen Versicherern angebotene Bonussystem zu nutzen. Dabei werden Beitragsanteile zurückerstattet, wenn bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert, in der PKV benötigen sie eine separate Versicherung. Dieser Umstand sollte bei einem geplanten Wechsel berücksichtigt werden. Möglicherweise ist dann eine Private Krankenzusatzversicherung vorteilhafter.

Auch ältere Menschen sollten den Wechsel in die Private Krankenversicherung finanziell genau überprüfen, denn für die zu erwartenden Mehrausgaben für Behandlungen und Medikamente mit zunehmendem Alter werden in der Regel höhere Beitragssätze abgerechnet.

Unabhängig von den Gründen, weshalb eine Mitgliedschaft oder der Wechsel in die Private Krankenversicherung gewünscht wird, sollte man vor Abschluss des Versicherungsvertrages den Versicherungsgeber auffordern, Gesundheitsfragen beim jeweiligen Arzt einzuholen. Somit umgeht man das Risiko, dass aufgrund nicht gemachter Angaben eine Versicherungsleistung verweigert wird.

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