Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Artikel (Nr.1318) wurde am 23.02.2010 veröffentlicht
Viele Besitzer von Häusern oder Eigentumswohnungen haben eine Wohngebäudeversicherung. Sie ist, in vielerlei Hinsicht, sehr von Vorteil, da viele Schäden durch sie abgedeckt werden.
Eine Wohngebäudeversicherung lässt sich in drei Punkte einteilen.
Da wäre zum einen die Feuerversicherung. Sie versichert das Gebäude gegen jegliche Art von Feuer, bei der eine Flamme erkennbar ist. So fallen auch Blitzschläge, die auch durch Überspannungsschäden erkennbar sein können, Explosionen und Implosionen und natürlich ein Brand unter diesen Punkt.
Zweitens beinhaltet die Wohngebäudeversicherung auch eine Leitungswasserversicherung, die alle Wasserzu- und Wasserableitungen, sowie die Heizungsrohre versichert. Dabei können die genannten Systeme auch außerhalb des versicherten Grundstückes liegen, sofern sie für dieses genutzt werden.
Drittens sichert die Wohngebäudeversicherung in einer Sturmversicherung gegen Sturmschäden ab einer Windstärke 8, sowie Hagelschäden, ab. Wichtig hierbei ist, dass Sturmschäden durch Wetterstationen belegt werden müssen. Bei Hagelschäden reicht oft auch die Dokumentation des Schadens, sofern er deutlich erkennbar ist.
Zusätzlich können auch Gebäudebeschädigungen durch Dritte, wie etwa Graffitischäden an Hauswänden oder die Ersetzung von Bäumen nach Sturmschäden, mitversichert werden.
Sinnvoll ist die Wohngebäudeversicherung in Kombination mit einer Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die von einer Person nicht grob fahrlässig begangen worden sind.
So können zusätzliche Schäden an Häusern, die durch Dritte entstanden sind, durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, falls sie in der Wohngebäudeversicherung nicht gedeckt werden. In der Regel übernimmt die Versicherung des Täters den Schaden, sofern er sich in einem gewissen Rahmen befindet.
Des Weiteren besteht die Auswahl weiterer Haftpflichtversicherungen für Privatkunden, die die Wohngebäudeversicherung optimal ergänzen. So kann beispielsweise eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dem Hausbesitzer äußerst nützlich sein. Sie sichert unter anderem ab, falls jemand auf dem Grundstück zu schaden kommt oder falls in einem Brandfall die Flammen auf ein benachbartes Haus überschlagen.
So sind sowohl eine Wohngebäudeversicherung, als auch eine Haftpflichtversicherung für Eigentümer unerlässlich. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor sehr hohen Kosten, die bei einem Schaden entstehen können, wo er sonst mit seinem Vermögen haften würde.
|