Der neue Basistarif der PKV
Artikel (Nr.144) wurde am 06.02.2007 veröffentlicht
In der privaten Krankenversicherung hat es in letzter Zeit gravierende Änderungen gegeben. Früher war es so, dass ausschließlich Spitzenverdiener in die PKV wechseln konnten. Um einen entsprechenden Versicherungstarif abschließen zu können musste man über einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Das ist zwar heutzutage immer noch so, doch neben den ursprünglichen Tarifen gibt es auch den Basistarif der private Krankenversicherung. Hierbei handelt es sich um einen ganz spezieller Krankenschutz, welcher es auch weniger gut Verdienenden ermöglicht in die PKV einsteigen zu können.
Der Basistarif kann von all denjenigen abgeschlossen werden, die sich nicht zwangsweise für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden müssen. So steht es beispielsweise Selbständigen und Freiberuflern offen, sich für den gesetzlichen Krankenschutz oder für die private Krankenversicherung zu entscheiden.
Auch Versicherungsnehmer die bisher einen gewöhnlichen Tarif in der PKV hatten, können jetzt in die private Krankenversicherung Basistarif wechseln. Allerdings sollten sie sich das vorher genau überlegen, denn zwischen dem Basistarif und anderen Tarifen gibt es deutliche Unterschiede. Der Basistarif stellt nämlich nur eine Art Mindestabsicherung dar. Vor allem in Sachen Zahnersatz oder auch bei Krankenhausaufenthalten gibt es deutliche Unterschiede - aber dafür ist der Basistarif auch günstiger.
Übrigens können auch Versicherungsnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherung in den Basistarif wechseln. Allerdings ist das nicht ohne weiteres möglich, sondern nur dann, wenn sie über der Beitragsbemessungsgrenze liegen - und somit ohnehin in die PKV wechseln könnten. Liegen sie unter der Beitragsbemessungsgrenze, dann ist es ohnehin fragwürdig, ob sich ein Wechsel lohnen würde, da sie mit der gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich günstiger fahren sollten - zumindest dann, wenn sie nicht selbständig sondern als Arbeitnehmer beschäftigt sind.
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