DF Verlag für mehr Sicherheit
Artikel (Nr.1500) wurde am 22.04.2010 veröffentlicht
Die Baustellensicherheit ist für jeden Bauherrn, egal oder privat oder öffentlich, ein Muss. Im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Baustelle muss diese entsprechend auch angezeigt werden. Wer nicht genau weiß, wo dies zu erfolgen hat, kann sich entsprechend gerne in den Baubehörden der jeweiligen Kommune erkundigen.
Bezüglich der Baustellensicherheit gilt es, entsprechende gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben einzuhalten, die gewährleisten sollen, dass an dieser Baustelle niemand Schaden nimmt. Gruben beispielsweise müssen so abgesichert sein, dass man nicht versehentlich in diese Fallen kann. D.h. wenn die Teerdecke der öffentlichen Straße aufgrund von Arbeiten entfernt werden und der Untergrund ausgebaggert werden muss, hat die Baufirma im Auftrag der Gemeinde bzw. des Straßenbauamtes dafür sorge zu tragen, dass um die Baustelle herum entsprechende Sicherungsmaßnahmen z.B. in Form eines Absperrbandes angebracht werden. Wichtig ist dabei, dass man so frühzeitig wie möglich erkennen kann, dass dort vorne etwas ist, dem man entweder Ausweichen oder das man umfahren muss.
Wenn es erforderlich ist, haben die Bauherren für eine entsprechende Umleitung bzw. Umfahrung zu sorgen, die jedoch verpflichtend über die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung laufen muss. Über spezielle die öffentlichkeit betreffende Bauvorhaben muss im Vorfeld eine entsprechend Information herausgegeben werden. Aus diesem Grund sieht man beispielsweise bei öffentlichen Bauten immer die Bautafeln, die das Vorhaben und den Zeitraum der Bauarbeiten beschreiben.
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