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   Artikel Recht hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun
Recht hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun
Artikel (Nr.162) wurde am 05.03.2007 veröffentlicht

Fast jeder ist schon einmal in eine Situation geraten, in der er sich ungerecht behandelt gefühlt hat. Dies kann jeden Tag passieren. Es fängt im Kleinen an und kann bis hin zu Gerichtsverhandlungen führen. Ratsam ist auf jeden Fall eine Rechtsschutzversicherungabzuschließen. Denn die übernimmt die Kosten für teure Verhandlungen. So manch einer denkt sicherlich, dass ihm das nicht passieren kann. Doch Recht und Gerechtigkeit sind zwei völlig verschiedene Dinge. Wenn man beispielsweise sein Kind ins Auto in den Kindersitz auf der Rückbank setzten will und man dabei logischerweise die Tür offen lässt, ist das normal. Wenn aber jemand dann diese offene Tür mit seinem Auto abfährt, weil er unkonzentriert ist, ist das ein Unfall. Gerecht wäre, wenn derjenige der die Tür abgefahren hat, sie voll bezahlt. Recht ist jedoch, dass derjenige, der die Tür offen gelassen hat eine Teilschuld von vierzig Prozent hat. So oder so ähnlich verhält es sich mit Recht und Gerechtigkeit. Schnell kommt man in eine Situation, wo man froh ist, im Vorfeld eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben. Denn diese Rechtsschutzversicherung ist schnell von Nöten. Denn Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit. Wenn Sie bedenken, dass ein Steuerhinterzieher höhere Strafen bekommt als ein Kindermörder, ist das Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit schwer gestört. Ein vermeintlich kleiner Fall kann schnell zu einem großen Problem für den Einzelnen werden, wenn das Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit durch aberwitzige Urteile, die wenig mit dem gesunden Menschenverstand zu tun haben gefällt werden. Schließen sie eine Rechtsschutzversicherung ab, es lohnt sich.
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