Abmahnung an Ebay Händler
Artikel (Nr.1625) wurde am 28.05.2010 veröffentlicht
Im Zeitalter des Internets spielen Online Auktionsplattformen wie Ebay eine immer größere Rolle. Es ist ein bequemer Weg, günstig an neue oder gebrauchte Sachen zu kommen, und viele Nutzer haben schlichtweg mehr Spaß am Ersteigern als an normalen Einkäufen. Allerdings ist die Rechtslage auf diesem Gebiet recht undurchsichtig, und so kommt es immer öfter vor, dass Ebay Händler sich mit einer Markenrecht Abmahnung konfrontiert sehen. Das kann schneller gehen, als man denkt. Räumt ein Händler seinen Käufern beispielsweise nur vier Wochen Widerrufsrecht statt einem Monat ein, ist das schon unlauterer Wettbewerb. Hat man Pech, folgt prompt eine Abmahnung, die einen teuer zu stehen kommt. Denn viele Rechtsanwälte haben die Abmahnung als gewinnbringendes Geschäft entdeckt und verschicken diese Mahnschreiben zu tausenden. Meist an Menschen, die sich nicht im Geringsten bewusst darüber waren, einen Rechtsverstoß begangen zu haben.
Diese Abmahnwelle, die durch die unklare Gesetzeslage überhaupt erst ermöglicht wurde, ist zudem noch lange nicht vorbei. Es wird geschätzt, dass sie Zahl der Abmahnungen derzeit jährlich um bis zu 15% zunimmt. Über die Hälfte davon betreffen Ebay-Angebote. Der Grund, weshalb diese Abmahnungen für Anwälte so lukrativ sind, liegt in der Tatsache, dass ihr Honorar vom Abgemahnten gezahlt werden muss, nicht vom Auftraggeber. So suchen Anwälte schon mal aktiv nach Mandanten, beispielsweise selbst Ebay Händler, die ihren Konkurrenten „eins auswischen“ und sich selbst einen Vorteil verschaffen wollen. Hat man als Händler eine Abmahnung erhalten, ist damit auch das Unterschreiben einer Unterlassungserklärung verbunden, in der man sich verpflichtet, sich keine Rechtsverstöße mehr zu Schulden kommen zu lassen. Diese Erklärung bindet den Händler bis zu 30 Jahren. Nicht wenige sehen sich daher gezwungen, den Handel auf Online Auktionsplattformen aufzugeben. Denn sollte irgendwann noch einmal versehentlich ein Verstoß gegen geltende Vorschriften erfolgen, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, was richtig teuer wird. Es ist daher sinnvoll, sich an eine Kanzlei zu wenden, die sich auf Markenrecht spezialisiert hat und das eigene Angebot prüfen zu lassen, bevor man bei Ebay aktiv wird.
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