Professionelle Beratung in Sachen Logistikrecht
Artikel (Nr.1789) wurde am 05.07.2010 veröffentlicht
Viele Unternehmen haben immer wieder Waren zu transportieren. Dass dies nicht ohne gesetzliche Vorschriften von statten gehen kann, ist einleuchtend. Den Überblick über all diese Bestimmungen im deutschen (und internationalen) Logistikrecht zu behalten, ist allerdings nicht ganz einfach. Es gibt so vieles, das zu beachten ist. Des Weiteren stellt sich die Frage, wer sich mit der Gesetzeslage auseinandersetzen soll. Überträgt man diese Aufgabe Mitarbeitern, die vorher noch nicht viel mit Recht zu tun hatten, besteht die Gefahr, dass Fehler gemacht werden.
Die einfachste Lösung ist es wohl, sich von einem Anwalt für Frachtrecht beraten zu lassen. Dieser kann die Transportfahrten des jeweiligen Unternehmens überwachen bzw. überprüfen, ob sich jeder Aspekt dieser Transporte mit dem geltenden Recht vereinbaren lässt. Das Frachtrecht in Deutschland ist Teil des Handelsgesetzes und in 43 Paragraphen unterteilt, was erahnen lässt, dass man sich als Laie schwer tun würde, sich einen Überblick darüber zu verschaffen. Denn bei jedem Transport kommt auch ein Logistikvertrag zustande, der in allen Einzelheiten rechtlich einwandfrei sein muss. Andernfalls könnte es zu Problemen bei der Lieferung oder sogar zu rechtlichen Problemen kommen. In diesem Vertrag ist beispielsweise festgelegt, wie der Frachtführer im Falle eines Verkehrsunfalls zu handeln hat. Auch die Rechte und Pflichten des Absenders werden darin geklärt, lediglich über den Empfänger sagt dieser Vertrag nichts aus – es sei denn, eine Sendung wird per Nachnahme verschickt.
Ganz besondere Vorschriften gilt es bei Gefahrguttransporten zu beachten. Hier ist alles etwas anders als bei normalen Transporten, angefangen beim Fahrzeug. Gefahrgüter werden stets mit einem Gefahrgut LKW transportiert, der seinerseits bestimmte Auflagen erfüllen muss. So muss er beispielsweise ausreichend gekennzeichnet sein, damit von außen sofort erkennbar ist, welche Stoffe und Materialien er geladen hat. Der Fahrer eines solchen LKWs ist des Weiteren verpflichtet, eine Augenspülflasche mit sich zu führen, um im Notfall das Verätzen der Augen verhindern zu können. Um sicher zu gehen, dass bei Transporten all diese (und die übrigen) Vorschriften eingehalten werden, bietet sich die Beratung einer Anwaltskanzlei für Logistikrecht an.
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