Lageplan und Bauantrag gehören zusammen
Artikel (Nr.2040) wurde am 12.08.2010 veröffentlicht
Das gemeinsame Traumhaus entsteht für eine Familie zuerst in den Köpfen. Dabei hat jeder Angehörige seine eigene Vorstellung wie Küche, Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie Bad auszusehen haben. Natürlich lassen sich nicht alle Wünsche der Kinder realisieren. Eine Wasserrutsche, die vom Kinderzimmer aus in den Swimmingpool im Garten führt, bleibt eine Wunschvorstellung. Damit Ideen, Wünsche und Vorstellungen sachlich realisiert werden, wenden sich Bauherren in der Regel an einen Architekten, der das Bauvorhaben von Anfang bis Ende betreut. Ein Architekt fertigt unter anderem sämtliche Bauzeichnungen maßstabsgetreu an.
Einfacher, qualitativer und amtlicher Lageplan
In der Planungsphase müssen verschiedene behördliche Anträge eingereicht werden. In diesem Zusammenhang ist die Hilfe eines anderen Dienstleisters in Person eines Vermessungsingenieurs vonnöten. Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (öbVI) wird benötigt, das Bauvorhaben unter Beachtung von Vorschriften und Gesetzen in einen sogenannten Lageplan einzutragen. Ein Lageplan ist Bestandteil des Bauantrags und wird auf Basis einer amtlichen Katasterkarte ausgearbeitet und entweder in Papierform oder in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Inhaltlich gibt er unter anderem Auskunft über die Angabe des Maßstabes, die Lage des Grundstücks zur Nordrichtung, den Flächeninhalt des Baugrundstücks und die katastermäßigen Grenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke. Ist ein einfacher Lageplan nicht ausreichend, erstellt der Vermesser einen qualitativen Lageplan. Dieser ist um zusätzliche Daten weiter gefasst, und hält Informationen über die für die bauaufsichtliche Beurteilung erforderlichen Abmessungen des Baugrundstücks nach dem Liegenschaftskataster sowie über die Eigentümer der benachbarten Grundstücke bereit. Für besondere Bauvorhaben schreibt die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) die Einreichung eines amtlichen Lageplans vor. In diesem werden die vorgefundenen Tatsachen an Grund und Boden beurkundet. Einen amtlichen Lageplan darf nur von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt werden. Mit seiner Unterschrift übernimmt er die Verantwortung für die richtige Darstellung aller Angaben des Planes.
Der Bauantrag inkl. Lageplan wird bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Dieses Amt erteilt letztendlich auch die erforderliche Baugenehmigung. Mit dem Einzug in das Traumhaus beginnt für die Familie des Bauherrn ein neuer Lebensabschnitt.
öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. Wilhelm Hüttenschmidt
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