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   Artikel Eine private Altersvorsorge mit der Riester Rente
Eine private Altersvorsorge mit der Riester Rente
Artikel (Nr.277) wurde am 30.06.2007 veröffentlicht

Die Rentenreform 2002 mit dem Altersvermögensgesetz hat nicht nur Verschlechterungen für die zukünftigen Rentner mit sich gebracht, sondern auch Verbesserungen, denn der Staat beteiligt sich durch Zuschüsse an der privaten Altersvorsorge. Die Zuschüsse kann man bei einem Abschluß einer Riester Rente oder Rürup Rente unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Dies ist eine Neuerung im gesetzlichen Rentensystem, denn zum ersten mal wird eine kapitalgedeckte Altersvorsorge direkt staatlich bezuschußt. Unser Alterssicherungssystem soll die staatliche Rente durch die Riester- und Rürup Rente und der betrieblichen Altersversorgung teilweise ersetzen. Diese Produkte müssen allerdings bestimmte Qualitätsmerkmale und Mindestkriterien erfüllen. Es werden daher nur zertifizierte Verträge gefördert, die lebenslange Leistungen vorsehen und bei Auszahlung der Versicherungsleistungen mindestens sie eingezahlten Beiträge garantieren. Förderung für die Riester Rente erhalten alle pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung z.B. Angestellte, Auszubildende aber auch Ehegatten ohne eigenes Einkommen unter bestimmten Umständen. Auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, sowie Soldaten und Richter gehören zum geförderten Personenkreis. Man unterscheidet zwischen der direkten Zulage und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Die direkte Zulage beinhaltet die Grundzulage und die Kinderzulage. Die Zulagen erhöhen sich alle 2 Jahre und erreichen bis 2008 die maximale Höhe pro Versicherten von 154 Euro und pro Kind maximal 185 Euro. Die Beiträge können bei der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Falls sich bei der Prüfung durch das Finanzamt diese Förderung als günstiger erweist, erhält der Steuerzahler die über die Zulage hinausgehende Steuerermäßigung direkt erstattet.

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