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Artikel Private Krankenversicherung Versicherungspflichtgrenze |
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Private Krankenversicherung Versicherungspflichtgrenze
Artikel (Nr.284) wurde am 29.06.2007 veröffentlicht
Die Privaten Krankenversicherungen, kurz PKV, stellen eine Absicherung der Kosten im Krankheitsfall dar und werden
ausschließlich von privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen angeboten. Sie unterscheiden sich von der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) durch die Auswahl ihrer Mitglieder, die Möglichkeiten, sich überhaupt in einer privaten
Krankenversicherung versichern zu lassen und auch in ihrer Leistungsart.
Die Private Krankenversicherung versichert
hauptsächlich Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Die Auswahl
ihrer Mitglieder macht sie generell von deren Gesundheitszustand und ihrem Alter abhängig. Mitglieder, die einst in der PKV
versichert waren, werden von der GKV nur unter bestimmten Umständen wieder aufgenommen. Der Versicherte muss nachweisen, dass
die selbstständige Tätigkeit aufgegeben wurde, eine neue unselbstständige Tätigkeit muss aufgenommen sein, wobei das
Arbeitsentgelt hieraus unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen muss und der Versicherte muss jünger als 55 Jahre sein.
Die PKV gibt es als Vollversicherung bei der sämtliche Krankenkosten mitversichert sind, als Teilversicherung, wenn der
Versicherte noch einen Teil der Kosten aus anderer Quelle bezieht, was meist bei Beamten der Fall ist, denen noch eine Beihilfe
ihres Arbeitgebers zusteht und als Zusatzversicherung. In letzterer können sich auch Arbeitnehmer, deren Entgelt unter der
Versicherungspflichtgrenze liegt zusätzlich absichern. Häufig wird die PKV dann für Auslandsreisekrankenversicherungen genutzt,
für Krankenhaus- und Krankentagegeld. Hier werden also verschiedene Risiken zusätzlich abgesichert.
In der GKV werden die Beiträge generell in Abhängigkeit vom Einkommen berechnet. Ungefähr wie die Förderung für die Riester-Rente. In der PKV richten sich diese dagegen nach dem Geschlecht, dem
Eintrittsalter und evtl. bestehenden Vorerkrankungen. So sind z. B. Tarife für Frauen generell teurer, da diese häufiger
Leistungen in Anspruch nehmen und zudem eine höhere Lebenserwartung als Männer haben. Je älter man beim Eintritt in die PKV ist,
umso höher wird der Beitrag, da Erkrankungen mit steigendem Alter bekanntlich häufiger auftreten. Bereits bestehende
Vorerkrankungen, insbesondere chronische Krankheiten, führen auch oft zu entsprechend höheren Prämien. Ein weiterer Grund
hierfür kann auch der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten sein. Beispielsweise muss bei Übergewicht generell ein
Risikozuschlag gezahlt werden, da das Risiko an bestimmten Leiden zu erkranken, hierdurch erhöht wird. Auch wenn bessere
Leistungen gewählt werden, was durchaus möglich ist, steigt die Prämie. Eine der beliebtesten Leistungen ist die Behandlung
durch den Chefarzt. Selbst die Ablehnung einzelner Patienten, die mit zuviel Risiko behaftet sind, ist in der PKV möglich. Die
einzige Ausnahme bildet die Nachversicherung eines Neugeborenen unter der Voraussetzung das ein Elternteil mindestens seit drei
Monaten vollversichert ist.
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