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   Artikel Private Krankenversicherung Versicherungspflichtgrenze
Private Krankenversicherung Versicherungspflichtgrenze
Artikel (Nr.284) wurde am 29.06.2007 veröffentlicht

Die Privaten Krankenversicherungen, kurz PKV, stellen eine Absicherung der Kosten im Krankheitsfall dar und werden ausschließlich von privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen angeboten. Sie unterscheiden sich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch die Auswahl ihrer Mitglieder, die Möglichkeiten, sich überhaupt in einer privaten Krankenversicherung versichern zu lassen und auch in ihrer Leistungsart. Die Private Krankenversicherung versichert hauptsächlich Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Die Auswahl ihrer Mitglieder macht sie generell von deren Gesundheitszustand und ihrem Alter abhängig. Mitglieder, die einst in der PKV versichert waren, werden von der GKV nur unter bestimmten Umständen wieder aufgenommen. Der Versicherte muss nachweisen, dass die selbstständige Tätigkeit aufgegeben wurde, eine neue unselbstständige Tätigkeit muss aufgenommen sein, wobei das Arbeitsentgelt hieraus unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen muss und der Versicherte muss jünger als 55 Jahre sein. Die PKV gibt es als Vollversicherung bei der sämtliche Krankenkosten mitversichert sind, als Teilversicherung, wenn der Versicherte noch einen Teil der Kosten aus anderer Quelle bezieht, was meist bei Beamten der Fall ist, denen noch eine Beihilfe ihres Arbeitgebers zusteht und als Zusatzversicherung. In letzterer können sich auch Arbeitnehmer, deren Entgelt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt zusätzlich absichern. Häufig wird die PKV dann für Auslandsreisekrankenversicherungen genutzt, für Krankenhaus- und Krankentagegeld. Hier werden also verschiedene Risiken zusätzlich abgesichert. In der GKV werden die Beiträge generell in Abhängigkeit vom Einkommen berechnet. Ungefähr wie die Förderung für die Riester-Rente. In der PKV richten sich diese dagegen nach dem Geschlecht, dem Eintrittsalter und evtl. bestehenden Vorerkrankungen. So sind z. B. Tarife für Frauen generell teurer, da diese häufiger Leistungen in Anspruch nehmen und zudem eine höhere Lebenserwartung als Männer haben. Je älter man beim Eintritt in die PKV ist, umso höher wird der Beitrag, da Erkrankungen mit steigendem Alter bekanntlich häufiger auftreten. Bereits bestehende Vorerkrankungen, insbesondere chronische Krankheiten, führen auch oft zu entsprechend höheren Prämien. Ein weiterer Grund hierfür kann auch der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten sein. Beispielsweise muss bei Übergewicht generell ein Risikozuschlag gezahlt werden, da das Risiko an bestimmten Leiden zu erkranken, hierdurch erhöht wird. Auch wenn bessere Leistungen gewählt werden, was durchaus möglich ist, steigt die Prämie. Eine der beliebtesten Leistungen ist die Behandlung durch den Chefarzt. Selbst die Ablehnung einzelner Patienten, die mit zuviel Risiko behaftet sind, ist in der PKV möglich. Die einzige Ausnahme bildet die Nachversicherung eines Neugeborenen unter der Voraussetzung das ein Elternteil mindestens seit drei Monaten vollversichert ist.
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