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   Artikel Riester Rente Definition-Beitrag
Riester Rente Definition-Beitrag
Artikel (Nr.329) wurde am 24.07.2007 veröffentlicht

Was ist die Riester-Rente? Die Riester Rente ist eine private Altersvorsorge, welche staatlich gefördert wird. Beim Abschluss einer Riester Rente, erhält man staatliche Zulagen und zusätzliche Steuererleichterungen. Der jeweilige Vertrag muss alle Bedingungen für eine staatliche Förderung erfüllen. Ein Riester Altersvorsorgevertrag unterliegt den strengen Kontrollen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Nur zertifizierte Altersvorsorgeverträge erfüllen alle Voraussetzungen die staatliche Förderung in vollem Umfang zu erhalten. Zertifizierte Riester Verträge bieten Banken, Lebensversicherungsunternehmen und Fondsgesellschaften an. Die Riester-Rente kann nicht alle Lücken in der Altersversorgung schließen, sie ist nur ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung zu nutzen. Der Abschluss einer Riester Rente ist keine Pflicht und immer freiwillig, aber es ist sehr empfehlenswert, da eventuell auftretenden Versorgungslücken im Alter ausgeglichen werden können Der Staat schenkt einem, in Form von Zulagen, Geld und darauf sollte man nicht verzichten. Folgende Versicherungsnehmer kommen in den Genuss der staatlichen Riester Förderung: -alle Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, (Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige), -Beamte und Empfänger von Amtsbezügen, -sowie Wehr- und Zivildienstleistende -die Ehepartner von Förderberechtigten, welche nicht berufstätig sind und die Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (Harz IV) Der jeweilige Beitrag für die Riester Rente errechnet sich aus dem rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens des Versicherungsnehmers. Eine volle Zulage erhält man nur dann, wenn der gesamte Jahreseigenbeitrag als Versicherungsprämie gezahlt wird. Um zu verhindern, dass man nicht die kompletten Zulagen erhält, bieten die meisten Unternehmen die Möglichkeiten an, eine entsprechende Sonderzahlung zu leisten. Dies ist besonders im Ersten Jahr der Riester-Rente zu beachten, da bei Abschluss während eines Jahres nicht automatisch der volle Jahresbeitrag eingezahlt wird. Dies trifft auch bei plötzlich eintretender Arbeitslosigkeit oft zu. Bei Arbeitslosigkeit kann man aber auch die eigenen Einzahlungen reduzieren oder den Vertrag beitragsfrei stellen lassen. Es ist aber zu beachten, dass die staatliche Zulage nicht automatisch gezahlt wird. Man kann aber gleich bei Vertragsanschluss mit seinem jeweiligen Versicherungsunternehmen vereinbaren, dass dieses die Zulagen jährlich beantragt. Nutzen auch Sie einen unabhängigen Riester Rente Vergleich.
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