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   Artikel Die private Krankenzusatzversicherung
Die private Krankenzusatzversicherung
Artikel (Nr.336) wurde am 30.07.2007 veröffentlicht

Neben der Krankenvollversicherung bieten Privatkrankenversicherungen die Krankenzusatzversicherung an. Gerade gesetzlich versicherte Personen können davon profitieren. In erster Linie dienen Krankenzusatzversicherungen zur Verbesserung der Grundvorsorge, mit dem positiven Nebeneffekt, dass dadurch die finanziellen Aufwendungen des Versicherungsnehmers abgefedert werden können. Vorteile wie eine freie Arztwahl und hohe Erstattungsprozente können in Anspruch genommen werden.

Im Prinzip kann eine private Krankenzusatzersicherung von jedem in Anspruch genommen werden, der aufgrund seiner finanziellen Mittel an eine gesetzliche Krankenversicherung gebunden ist. Der Genuss einer Familienversicherung ist hier allerdings nicht gegeben. Vielmehr muss für jedes Mitglied eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Jedoch kann diese auf die entsprechenden Lebenssituationen und Bedürfnisse abgestimmt werden. Wie bei einer privaten Krankenvollversicherung auch, erfolgt bei Beantragung einer Krankenzusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung mit Risikoausschluss. Privat Krankenkassen behalten sich vor, den Versicherungsschutz bei einer zu hohen Risikoanalyse zu verweigern. Empfehlenswert ist daher, so früh wie möglich einen Zusatzschutz abzuschließen. Diese Maßnahme bewahrt nicht nur vor einem möglichen Ausschluss, denn junge Versicherungsnehmer zahlen in aller Regel niedrigere Beiträge.

Der wohl wichtigste Grund, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, ist der erweiterte Vorsorgeschutz für Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV ) fällt in diesem Bereich nur sehr gering aus. Gerade im Bereich Zahnersatz müssen Versicherungsnehmer mit einem hohen Eigenanteil rechnen. Die üblichen Erstattungssätze liegen bei 35 %.

Die Unterbringung in Einzel- oder Zweibettzimmer kann ebenfalls über eine Krankenzusatzversicherung geregelt werden. Zudem kann der Zugang zu teueren und alternativen Behandlungsmethoden gewährt werden.

Die Zusatzversicherungen bieten ferner den Vorteil, dass sie weltweite Gültigkeit besitzen und somit eine Absicherung auch auf Reisen gegeben ist. Teuere Auslandskrankenversicherungen können auf diesem Wege gespart werden.

Prinzipiell sollte vor Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung ein umfassender Krankenkassenvergleich der Krankenversicherungen durchgeführt werden. Jeder Versicherer bietet unterschiedliche Leistungsniveaus zu unterschiedlichen Beitragssätzen an. Bereits im Vorfeld sollte sich der Versicherungsnehmer im Klaren darüber sein, welche Leistungen konkret versichert werden sollen. Im Fall der Krankentagegeldversicherung ist abzuwägen, welche Karenzzeiten erstrebenswert sind. Arbeitnehmer profitieren bei längerer Krankheit zunächst von den gesetzlichen Lohnfortzahlungen, so dass die Karenzzeit nicht unter einem Zeitraum von sechs Wochen liegen muss. Je höher die Karenz, desto niedriger sind die Kosten für eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung. Gleiches trifft für Hilfsmittel und Sehhilfen zu. Brillen beispielsweise werden durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur zum Teil getragen. Für Erwachsene empfiehlt sich eine Unterstützung für Sehhilfen. Brillen von Kindern werden in aller Regel von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.

Kosten für Arzneimittel und Hilfsmittel jeglicher Art, beispielsweise Massagen bzw. physiotherapeutische Behandlungen, können ebenfalls durch eine Krankenzusatzversicherung übernommen werden.

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