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   Artikel Jede Eltern haben einen Anspruch auf Kindergeld
Jede Eltern haben einen Anspruch auf Kindergeld
Artikel (Nr.343) wurde am 01.08.2007 veröffentlicht

Kindergeld bekommt jeder der seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder nur zeitweise im Ausland lebt, in Deutschland aber Steuern zahlt. Beantragen kann das Kindergeld nur, wer mit dem Kind im ersten Grad verwandt ist und bei dem das Kind ständig lebt. Dazu gehören Eltern, Stiefeltern sowie die Großeltern. Das Kindergeld wird normalerweise bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Sollte ein Kind sich im Studium, in einer Berufs-oder Schulausbildung befinden, wird Kindergeld auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Die Höhe des zu zahlenden Kindergeldes beträgt bis zum dritten Kind jeweils 154 Euro, ab dem vierten Kind 179 Euro. Um Kindergeld zu erhalten, muss man bei der Familienkasse, seines Wohnortes bzw. Bezirkes einen Antrag stellen. Die Familienkasse hat ihren Sitz meist mit im Arbeitsamt. Bei der Antragstellung ist nachzuweisen dass, das betreffende Kind mit im Haushalt lebt. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sollte eine Bescheinigung über den jeweiligen Ausbildungsplatz oder eine Schulbescheinigung mit vorgelegt werden. Das Kindergeld wird immer auf dem Konto, der für den Erhalt berechtigten Person überwiesen, es wird nicht bar ausgezahlt. Weiterhin gibt es auch noch ein sogenanntes Kindergeld 2. Dieses Kindergeld bekommen Eltern, die für sich selbst genug verdienen, wo es aber leider nicht mehr für die Kinder reicht. Aber Vorsicht, es gibt auch Versicherungen die über ein Kindergeld 2 reden. Auch in Fragen beim Unterhalt ist die Anrechnung von Kindergeld wichtig, da dieses zur Hälfte an das Einkommen angerechnet wird, welches zur Unterhaltsberechnung nach der Düsseldorfer Tabelle maßgeblich ist. Das Kindergeld 2 wird auch Kinderzuschlag genannt. wie im Text schon erwähnt, dieser Kinderzuschlag ist für Eltern mit sehr geringem Einkommen gedacht, die Kinder in ihrem Haushalt unter 25 Jahren mit versorgen und dies nicht können. Auch diesen Antrag kann man bei seiner Familienkasse stellen. Aber Personen die Arbeitslosengeld 2 oder Sozialhilfe erhalten, bekommen keinen Kinderzuschlag.
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