Staub, Staubschutz.
Artikel (Nr.35) wurde am 21.06.2006 veröffentlicht
Staub, Staubschutz.
Das Problemthema Feinstaub ist in aller Munde und es vergeht kaum ein Tag, in
dem es nicht in den Medien behandelt wird – dieses allerdings meistens in
Verbindung mit KFZ- Emissionen..
Feinstaub und auch Grobstaub entsteht aber auch überall dort, wo gebaut und
umgebaut, wird.
Sowohl bei Altbaurestaurierung als auch vor allem dort, wo aufgrund von Schäden
(Feuchteschäden, Schimmelpilz oder Brandschäden) Sanierungsmaßnahmen
erforderlich werden.
Seit vielen Jahren ist bekannt, dass Asbeststaub zu den gefährlichen Stäuben zählt.
Entsprechend hoch sind die Anforderungen, die an entsprechend spezialisierte
Sanierungsfachbetriebe gestellt werden. Das gilt nicht nur für die persönliche
Schützausrüstung, sondern auch für den Umgebungsschutz.
Dass auch für die Behandlung und Entfernung von Schimmelpilzen eine persönliche
Schutzausrüstung obligatorisch ist (sein sollte), wird in den Arbeitsschutzrichtlinien
festgelegt und ist die Folge aus medizinisch nachgewiesenen Gesundheitsschäden,
die durch bestimmte Schimmelpilz- Sporen (Aspergillus fumigatus und Aspergillus
flavus) hervorgerufen werden.
Besonders bei der Schimmelpilzsanierung im (bewohnten) Bestand sind somit
Maßnahmen auch zum Schutz der Bewohner zu treffen. Anforderungen sind in der
TRGS (Technische Regeln für Gefahrenstoffe) 524 nicht nur formuliert, sondern
zwingend vorgeschrieben. Unter anderem heißt es explizite, dass die „Freisetzung
von Stäuben durch sachgerechte Arbeitstechniken zu vermeiden ist…..“, wozu auch
die Abschottung/Absperrung von gefährdeten Bereichen zählt.
Das gilt insgesamt auch für die mechanische Bearbeitung von Bauwerkskörpern, wie
zum Beispiel: Schleifen, Polieren, Fräsen, Trennen, Bohren, Sägen oder bei
allgemeinen Zerkleinerungs- und Aufbereitungsprozessen. Dort fallen immer wieder
Stäube an, die nicht immer gesundheitsschädlich sein müssen (aber sein können),
die jedoch in jedem Fall eine Belästigung sein und umfangreiche
Nachreinigungsarbeiten mit sich bringen können oder aber zu einer Verärgerung der
Betroffenen (Mieter oder bei Ladenumbauten: Mitarbeiter und Kunden) führen - von
den hochsensiblen Geräten in Büro-/Geschäfts-Räumen ganz abgesehen.
Viele Hersteller von Handwerkszeugen wie Bohrer oder Fräsgeräte haben darauf
reagiert, und bieten direkte Staubabsaugung am Ort der Verursachung an. Auch mit
mobilen Absauganlagen kann das Problem reduziert werden. Nicht immer ist dies
ausreichend, wenn z. B. bei der Sanierung von Schimmelpizbefall sehr hohe
Konzentrationen von Stäuben freigesetzt werden.
Deshalb heißt es in einem „Leitfaden zur Vorbeugung,…Sanierung von
Schimmelpilzwachstum“, herausgegeben vom Umweltbundesamt ausdrücklich:
„…außerdem muss verhindert werden, dass sich Schimmelpilze durch die
Sanierungsmaßnahmen in andere Bereiche der Räume oder Gebäude ausbreiten…,
und, dass dieses durch staubdichte Abschottung sichergestellt werden muss.
Noch deutlicher ist die Forderung in der „Handlungsempfehlung für die Sanierung
von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen“ (Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg, www.landesgesundheitsamt.de) formuliert, nämlich, dass „neben der
Gefährdung des Sanierers die Gefährdung der Nutzer und Vermeidung einer
Kontamination des Objektes….“ zu berücksichtigen ist.
Mit mobilen Staubschutz-Systemen bietet der Markt effektive Lösungsmöglichkeiten
für schnelle und dichte Abschottungsmaßnahmen, wie z. B. ein Teleskopstangen-
System, welches durch seine flexiblen Installations -Module auf fast alle Baukörper
und –Gegebenheiten justierbar ist und durch eine schnelle Montage in kürzester Zeit
einen effektiven Schutz vor Staub bietet. Allein aufgrund der einfachen zeitsparenden
Installation macht sich das System gegenüber herkömmlichen
Abschottungsmethoden häufig bereits ab dem ersten Einsatz bezahlt. Da dieses
System für den ständigen Einsatz konzipiert ist, reduzieren sich die Kosten
proportional mit jedem weiteren Einsatz.
Wohnungsgesellschaften, Architekten, Hygienebeauftragte in Krankenhäusern
und/oder die Bauhandwerker sind gehalten, notwendige Schutzmaßnahmen
anzuordnen oder zu erstellen, um den Anforderungen an Schutz vor Staub zu
genügen.
GAUXCON
www.staubschutz.com
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