Abschlussboom bei Zahnversicherungen
Artikel (Nr.3599) wurde am 19.05.2011 veröffentlicht
Zur Zeit herrscht ein regelrechter Boom, beim Abschluss einer Zahnversicherung. In mittlerweile fast jedem Wartezimmer, liegen Angebote oder Empfehlungen aus. Doch nicht immer ist jedes Angebot auch gut.
Vor einem Abschluss sollte man die Angebote gründlich vergleichen. Wartezeiten, Gesundheitsfragen, der Umfang des Versicherungsschutzes und natürlich der Beitrag müssen ausreichend betrachtet werden. Zuerst sei gesagt, wer bereits einen Kostenvoranschlag erstellt hat, der hat in der Regel kaum Chancen auf eine Erstattung für diesen.
Die Wartezeiten bei einer Zahnversicherung sind bis zu 8 Monaten. In dieser Zeit leistet die Versicherung nicht für eintretende Schadenfälle. Anbieter die auf eine Wartezeit verzichten, schränken die Erstattung in den ersten Jahren meist stark ein. Die meisten Anbieter stellen Gesundheitsfragen, um zu klären ob bereits Zähne fehlen, Zahnersatz besteht oder eine Behandlung angeraten ist. Werden diese Fragen mit Ja beantwortet, gibt es nur ein eingeschränktes Angebot, oder im schlechtesten Fall eine Ablehnung der Vertrages. Angebote ohne Gesundheitsfragen sollten genauso kritisch betrachtet werden, wie die ohne Wartezeiten.
Großes Augenmerk muss auf den Umfang des Versicherungsschutzes gelegt werden. Zahnersatz wie Implantate, Inlays, Onlays, Brücken und Kronen sollten in jedem Fall dazu gehören. Zahnreinigungen oder Kunststofffüllungen sind Zusatzbausteine, die von einigen Kassen angeboten werden. Der Patient muss sich aber vorher genau überlegen, ob er diese Optionen benötigt, da sie natürlich Auswirkungen auf den Beitrag haben. Auch die Höhe der Erstattung ist ein wichtiges Kriterium. Hier gibt es die verschiedensten Modelle. Zu empfehlen ist ein Angebot, welches unabhängig von der gesetzlichen Kassenleistung eine Höhe Erstattung bietet. Nicht immer heißt 100% Erstattung, dass der Kunde nichts mehr selbst zahlen muss. Einige Anbieter unterscheiden zusätzlich zwischen Zahnersatz und Zahnbehandlung.
Oftmals wirbt die eigene Gesetzliche Krankenversicherung mit dem Abschluss einer Zahnversicherung bei einem Kooperationspartner. Vorteil ist hier, dass dieser meist Extrarabatte gewährt. Der Nachteil liegt aber bei einem Kassenwechsel. Dann entfällt meist dieser Rabatt.
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