Bundesregierung plant scheinbar Verbot des Vaterschaftstests in Europa
Artikel (Nr.377) wurde am 23.08.2007 veröffentlicht
Letzte Woche hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Erleichterung der gerichtlichen Vaterschaftsanfechtung
verabschiedet. Das Kabinett folgt damit einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes bis Ende März 2008 den
Zugang zu einer Vaterschaftsanfechtung zu erleichtern. Durch diese neue Regelung wird dem klagenden Vater ein
Anspruch gegen die Mutter gewährt, die Frage der biologischen Vaterschaft durch das Familiengericht durch
einen Abstammungstest klären zu lassen. Aus naturwissenschaftlicher Sicht ist dies sehr vernünftig.
So werden zum Beispiel bei medizinischen Fragestellungen, naturwissenschaftliche Methoden zur Diagnose angewendet.
Naturwissenschaftliche Methoden sind in der westlichen Welt seit einigen Jahrhunderten auch allgemein anerkannt,
warum sollte man diese ausgerechnet bei der Frage der biologischen Abstammung nicht zulassen?
Neben der Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung plant die deutsche Justizministerin anscheinend auch ein
europaweites Verbot für den privaten Vaterschaftstest. Dahinter steht möglicherweise die Absicht des
deutschen Staates eine absolute, monopolartige Kontrolle über den Bereich des Abstammungstests zu erhalten.
Offen bleibt dabei, wie die deutsche Ministerin die liberalen Briten oder Niederländer überzeugen
möchte, den privaten Vaterschaftstest zu verbieten und unter Strafe stellen zu wollen. Ein solches
Unterfangen ist kaum vorstellbar und wohl auch nicht realisierbar.
Als Vorbild mag hier Frankreich gelten. In Frankreich ist der private Vaterschaftstest verboten. Der Test ist
dort nur mit einer gerichtlichen Erlaubnis möglich. Als Strafe nennt der Code Pénal ein Jahr
Gefängnis und 15.000 Euro Geldstrafe. Ein ähnliches Strafmaß in Deutschland dürfte
die sowieso schon angespannte Lage der Kindergeburten in Deutschland weiter verschärfen.
Es ist kaum damit zu rechnen, dass ein in Haft sitzender Familienvater (er sitzt, weil er einen Vaterschaftstest
gemacht hat) die Geburtenrate erhöhen, geschweige denn, sich um sein Kind kümmern kann. Immerhin werden
bei 10 getesteten Familienvätern 8 als die wahren, biologischen Väter identifiziert.
Bleibt noch die Frage offen, wen der Staat schützen will wenn man dem Vater verbietet herauszufinden, ob er
der biologische Vater ist. – Was ist dann eigentlich mit der Mutter, die Proben von zwei möglichen
Vätern untersuchen lässt, wenn sie selbst nicht weiß, wer der Erzeuger ist? Wird sie dann nach
der geplanten Gesetzgebung auch inhaftiert werden müssen oder handelt es sich um ein asymmetrisches Gesetz?
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