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   Artikel Bundesregierung plant scheinbar Verbot des Vaterschaftstests in Europa
Bundesregierung plant scheinbar Verbot des Vaterschaftstests in Europa
Artikel (Nr.377) wurde am 23.08.2007 veröffentlicht

Letzte Woche hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Erleichterung der gerichtlichen Vaterschaftsanfechtung verabschiedet. Das Kabinett folgt damit einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes bis Ende März 2008 den Zugang zu einer Vaterschaftsanfechtung zu erleichtern. Durch diese neue Regelung wird dem klagenden Vater ein Anspruch gegen die Mutter gewährt, die Frage der biologischen Vaterschaft durch das Familiengericht durch einen Abstammungstest klären zu lassen. Aus naturwissenschaftlicher Sicht ist dies sehr vernünftig. So werden zum Beispiel bei medizinischen Fragestellungen, naturwissenschaftliche Methoden zur Diagnose angewendet. Naturwissenschaftliche Methoden sind in der westlichen Welt seit einigen Jahrhunderten auch allgemein anerkannt, warum sollte man diese ausgerechnet bei der Frage der biologischen Abstammung nicht zulassen?

Neben der Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung plant die deutsche Justizministerin anscheinend auch ein europaweites Verbot für den privaten Vaterschaftstest. Dahinter steht möglicherweise die Absicht des deutschen Staates eine absolute, monopolartige Kontrolle über den Bereich des Abstammungstests zu erhalten. Offen bleibt dabei, wie die deutsche Ministerin die liberalen Briten oder Niederländer überzeugen möchte, den privaten Vaterschaftstest zu verbieten und unter Strafe stellen zu wollen. Ein solches Unterfangen ist kaum vorstellbar und wohl auch nicht realisierbar.

Als Vorbild mag hier Frankreich gelten. In Frankreich ist der private Vaterschaftstest verboten. Der Test ist dort nur mit einer gerichtlichen Erlaubnis möglich. Als Strafe nennt der Code Pénal ein Jahr Gefängnis und 15.000 Euro Geldstrafe. Ein ähnliches Strafmaß in Deutschland dürfte die sowieso schon angespannte Lage der Kindergeburten in Deutschland weiter verschärfen. Es ist kaum damit zu rechnen, dass ein in Haft sitzender Familienvater (er sitzt, weil er einen Vaterschaftstest gemacht hat) die Geburtenrate erhöhen, geschweige denn, sich um sein Kind kümmern kann. Immerhin werden bei 10 getesteten Familienvätern 8 als die wahren, biologischen Väter identifiziert.

Bleibt noch die Frage offen, wen der Staat schützen will wenn man dem Vater verbietet herauszufinden, ob er der biologische Vater ist. – Was ist dann eigentlich mit der Mutter, die Proben von zwei möglichen Vätern untersuchen lässt, wenn sie selbst nicht weiß, wer der Erzeuger ist? Wird sie dann nach der geplanten Gesetzgebung auch inhaftiert werden müssen oder handelt es sich um ein asymmetrisches Gesetz? Mehr zum Thema Vaterschaftstest bei bj-diagnostik GmbH, Kerkrader Str. 11 in D-35394 Giessen / Germany.

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