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   Artikel Wer kann sich privat verischern?
Wer kann sich privat verischern?
Artikel (Nr.4) wurde am 16.05.2006 veröffentlicht

Ob Sie eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen können, ist abhängig von Ihrem Beruf bzw. Verdienst ...

Angestellte
Wie hoch ist Ihr Bruttoeinkommen?
Sie können nur dann in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr Bruttoeinkommen über der Verdienstgrenze von 47.250,00 Euro im Jahr liegt. Umgerechnet auf Ihr Monatseinkommen entspricht das 3.937,50 Euro.Beachten Sie, dass bei der Verdienstgrenze auch Sondergehälter mitzählen. Sie können sich also auch privat versichern, wenn Sie z.B. bei 13 Gehältern monatlich im Durchschnitt 3.634,62 Euro verdienen.


Selbständige und Freiberufler

Alle selbständig oder freiberuflich tätigen können jederzeit in eine Privatversicherung wechseln. Davon ausgenommen sind einige Handwerksmeister und Künstler.


Ärzte, Zahnärzte und Veterinäre
haben natürlich - wie alle anderen Freiberufler auch - die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Dabei bieten nicht wenige Privatversicherungen sehr interessante Tarife für Ärzte an.


Beihilfeberechtigte (Beamte)
können sich ebenfalls privat versichern, ohne dass irgendwelche Einschränkungen beachtet werden müssen. Die meisten privaten Krankenversicherungen haben für Beihilfeberechtigte spezielle Beamten-Tarife parat.


Studenten
sind mit Abschluss des 14. Semesters oder spätestens ab dem 30. Lebensjahr nicht mehr bei den Eltern versichert - und müssen dann ihre Krankenversorgung selbst in die Hand nehmen. Einige Privatversicherungen haben hier sehr preiswerte Studententarife. Besonders für Männer ist die private Krankenversicherung dann immer die bessere Wahl. Mehr dazu im Kapitel Private Krankenversicherung Studenten


Nur eine Hürde ist immer zu nehmen :


Sind Sie gesund ?
Jede Privatversicherung möchte sich zunächst ein Bild über Ihren Gesundheitszustand machen. Dazu werden Ihnen bei Antragstellung einige Fragen gestellt.Sind gravierende, nicht ausgeheilte Erkrankungen vorhanden, kann die Versicherung einen Risikozuschlag verlangen, einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen, oder den Antrag auch ganz ablehnen. Aber nicht jede Gesellschaft beurteilt die Risiken gleich. Dann lohnt es sich zu wissen, welche Gesellschaft bei welcher Erkrankung günstige Annahmerichtlien hat.

Übrigens:
Wegen später auftretender Erkrankungen können weder die Beiträgesteigen, noch kann es zu einem Leistungsausschluss oder zu einem Risikozuschlag kommen.

Bei gravierenden Krankheiten halten wir für Sie eine besondere Krankenversicherung mit Kontrahierungszwang bereit. Anders ausgedrückt: In diesem Spezial-Tarif werden Sie, egal welche Vorerkrankung besteht, garantiert versichert. Es gibt für die Altersvorsorge und die private Krankenversicherung kaum umfangreichere Vergleichsangebote, als unseren kostenlosen Preisvergleich für Versicherungen.

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