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Artikel Den Umzug richtig anpacken !!! |
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Den Umzug richtig anpacken !!!
Artikel (Nr.424) wurde am 12.09.2007 veröffentlicht
Ein Umzug kann schnell zum Alptraum werden. Man freut sich auf das neue zu Hause und dann kommen die Möbel nicht an. Hier bekommen Sie nun einige Tipps, wie Sie sich vor bösen Überraschungen schützen können.
Die richtige Umzugsvorbereitung:
Als erstes stellt sich die Frage danach, ob sie eine Umzugsspedition beauftragen oder ob Sie selber umziehen. Es ist oft sinnvoll, mit einer Firma den Umzug zu planen, da man dann den besten Kostenüberblick bekommt und darüber hinaus oftmals umfangreichen Versicherungsschutz genießt. Die Angebote sind bei jedem Spediteur kostenlos, so dass man im Bedarfsfall den Umzug auch in Eigenregie durchführen kann. Der Umzugsberater wird das Vorhaben mit Ihnen genau besprechen und gegebenenfalls auch Kostenersparnisse allein durch eine bessere Ablaufplanung erzielen. Darüber hinaus können Sie ein genaues Transportvolumen ermitteln und darauf die Umzugskartons und Verpackungsmittel abstimmen.
Bei dem Angebot des Umzugsunternehmens ist darauf zu achten, dass die Leistung genau beschrieben wird. Bestehen Sie darauf, dass Sie sich auf einen Festpreis oder zu mindest auf einen verbindlichen Höchstpreis einigen. Kosternersparnisse können Sie dadurch erreichen, dass Sie Teile (Ein- und Auspacken, Möbel abbauen und aufbauen usw.) des Umzugs selbst erledigen. Aus dem Grund ist ein detailliertes Angebot von Vorteil. So können Sie einzelne Teilbereiche ausstreichen ohne, dass der Spediteur danach bei den anderen Bereichen einen überhöhten Preis berechnet.
Zur Umzugsvorbereitung gehört aber auch die genaue Planung des Auszugstermins, um doppelte Mietbelastung zu vermeiden. Informieren Sie sich also genau über die Kündigungszeiten. Des Weiteren sind Renovierungskosten einzuplanen. Je nach Ausgestaltung des Mietvertrages entstehen nicht unerheblichen Kosten.
Denken Sie daran, dass mit dem Umziehen auch Behördengänge (Ummeldung des Wohnsitzes, Ummeldung des Autos, Post-Nachsendeauftrag, Energieversorgungsunternehmen müssen benachrichtigt werden) zu erledigen sind. Planen Sie diese genau, da eventuell bestimmte Fristen beachtet werden müssen. Sollten Sie ein Gewerbe angemeldet haben sind Gewerbeummeldungen oder gar neue Handelsregistereintragungen notwendig, die einem Notar notwendig machen.
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