Nicht waidgerechtes Fischen
Artikel (Nr.673) wurde am 19.02.2008 veröffentlicht
Angeln ist heute in Deutschland ein so genanntes Hobby und dient
nur nachrangig der Ernährung. Das Angeln ist hier sehr naturverbunden und der Schutz der Gewässer, der Seen und der
Fischbestände wird von Angelvereinen maßgeblich getragen und gefördert.
Es gibt aber dennoch einige Methoden, die nicht fischwaidgerecht oder illegal sind und darauf abzielen, mit wenig Aufwand
viele Fische erbeuten zu können. Teilweise sind diese Methoden sehr wenig selektiv oder auch mit keinerlei eigentlicher
Angeltätigkeit verbunden. Darunter fallen zum Beispiel lange, quer durchs Gewässer ausgelegte Schnüre, an denen
sich in regelmäßigen Abständen immer <a href="Angelhaken befinden. Diese bleiben dann oft über
Nacht im Wasser, um am kommenden Morgen eingeholt zu werden mit dem gefangenen Fisch. Hierbei werden daher auch irgendwelche
Fische unterschiedlichen Alters gefangen. Im Grundbereich sind dies oft gründende
Fische oder auch Aale. Oft sind diese bereits tot, wenn
sie eingeholt werden. In vielen Ländern, in denen die Bevölkerung vom Angeln lebt oder in denen es ein überreiches
Fischangebot gibt, ist diese Methode jedoch oft noch erlaubt.
Auch das Auswerfen von Angelschnüren mit vielen dutzenden Vorfächern in einen angefütterten Fischschwarm wird als
nicht fischwaidgerecht angesehen, da diese Methode genau darauf abzielt die Fische von außen zu haken und dies ist sehr qualvoll.
Darüber hinaus sind viele weitere Methoden verpönt oder auch verboten, wie zum Beispiel das Angeln auf Forellen mit Wurm. Oft
werden viele Forellen gefangen, die das Schonmaß noch nicht erreicht haben. Auch das Angeln mit einem lebenden Köderfisch oder
anderen lebenden Ködern wie Fröschen, Mäusen oder auch Entenküken ist verboten und verpöhnt.
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