Die Wahl des richtigen Briefkastens
Artikel (Nr.746) wurde am 14.04.2008 veröffentlicht
Briefgeheimnis und Briefkasten – oftmals eine heikle Angelegenheit. In Deutschland ist das Briefgeheimnis ein
Grundrecht. Eine Zuwiderhandlung – sprich eine Verletzung Briefgeheimnis – ist gemäß § 202
StGB eine Straftat.
Welche Rolle kommt nun aber einem Briefkasten im
Bezug auf das Briefgeheimnis zu? Der Briefkasten dient dazu Briefe, die an den Besitzer des
Briefkasten gerichtet
sind, sprich diesen als Empfänger ausweisen, aufzunehmen und aufzubewahren. Die „Unverletzlichkeit“ von
einem Briefkasten ist dabei oftmals in Gefahr. Wenn es nämlich so ist, dass der Briefkasten nur in
unregelmäßigen Abständen geleert wird, oder eine Leerung durch Urlaubsabwesenheit nicht möglich
ist, kann es leicht zu einer Verletzung des Briefgeheimnis kommen, weil wenn die Post schon oben heraus quillt, bzw.
schon Briefe heraus gefallen sind, dies unberechtigte Dritte verleitet diesen Brief zu öffnen.
Natürlich ist ein prall gefüllter Briefkasten auch oftmals ein offensichtliches Zeichen von längerer
Abwesenheit des Besitzers des Briefkastens. Potenzielle Einbrecher erkunden oftmals die Gegend und sehen sich dazu auch
den Briefkasten ihres mögliches Zieles an. Um insbesondere zu verhindern, dass unberechtigte Dritte auf den
Briefkasten Zugriff nehmen, oder aber ein prall gefüllter Briefkasten ein Zeichen für Urlaubsabwesenheit ist,
kann man mit einem Briefkasten, der so ausgelegt ist, dass er auch ein großes Volumen an Dokumenten aufnehmen kann,
Vorsorge treffen.
Auch ein Hineinlangen mit der Hand sollte bei einem derartigen Briefkasten nicht möglich sein, um das Briefgeheimnis
zu wahren. – Beratung im Bezug auf den richtigen Briefkasten erhält man auch von der Firma Rehbein Sicherheitstechnik
aus Berlin, die in Berlin und Umgebung auch einen Sicherheitscheck anbietet, welchen auch den Briefkasten einschließt.
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