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   Artikel Bußgeldkatalog
Bußgeldkatalog
Artikel (Nr.943) wurde am 11.10.2008 veröffentlicht

Es ist mal wieder so weit, der neue Bußgeldkatalog 2009 kommt! Verkehrssünder werden vom kommenden Jahr an stärker zur Kasse gebeten. Vom Überfahren bei Rotlicht bis zum Rasen, Drängeln und unerlaubten Autorennen wird das Bußgeld zum Teil drastisch angehoben. Bei überhöhtem Tempo reicht die Strafe bis 680 Euro in geschlossenen Ortschaften und 600 Euro außerorts. Statt zum 1. Februar, wie von der Bundesregierung vorgesehen, hatten die Länder mehrheitlich einen späteren Zeitpunkt für wahrscheinlich.

Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass der Bußgeldrahmen in Extremfällen verdoppelt wird: auf 3000 Euro für Alkohol oder Drogen stehende Fahrer und auf 2000 Euro für sonstige vorsätzliche Delikte. Stärker als bisher sollen auch Verstöße wie Fahren bei Rot oder mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen geahndet werden. Wird die Kreuzung bei einer mehr als eine Sekunde dauernden Rotphase überschritten, ist künftig ein Bußgeld von 200 stattbisher 125 Euro fällig. Werden dabei Personen gefährdet, kostet das 320 statt 200 Euro. Kommt Sachbeschädigung hinzu, sind es sogar 360 statt 200 Euro. Wer beim Grün-Pfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht anhält, muss künftig 70 statt 50 Euro berappen.

Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, werden heutige Bußgelder im Regelfall verdoppelt: beim ersten Mal auf 500 Euro und beim zweiten Mal auf 1000 Euro. Wer auch ein drittes Mal erwischt wird, soll dann regulär 1500 und in Extremfällengemäß dem erhöhten Bußgeld-Rahmen sogar bis zu 3000 Euro zahlen müssen. Die Fahrverbote reichen in diesen Fällen bis zu drei Monaten.

Kompliziert werden die Bußgelder für Drängler ermittelt. Beträgt zum Beispiel bei einer Fahrt mit Tempo 100 der Abstand zum Vordermann 24 Meter, kostet das künftig 75 statt 40 Euro. Verkürzt er sich auf weniger als 5 Meter, werden 320 statt 200 Euro fällig. Wer bei Tempo 200 weniger als 10 Meter Abstand hält, wird mit 400 statt bisher 250 Euro bestaft. Im neuen Bußgeldkatalog nicht enthalten sind ursprünglich von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) geplante Bußgeldverschärfungen bei Parkverstößen oder beim Telefoniern am Steuer mit dem Handy.

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